Der Energieausweis – Kurz und bündig erklärt
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie und schafft Transparenz und Klarheit für Mieter und Käufer, da die Werte von Energieausweisen unkompliziert zu vergleichen sind. Gleichzeitig weist der Energieausweis die Hauseigentümer auf energetische Mängel am Gebäude hin.
Themenübersicht
In diesem Artikel erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Die Energiesparverordnung
- Die beiden Arten des Energieausweises
- Der Verbrauchsausweis
- Der Bedarfsausweis
- Neue Regelungen – Das müssen Sie wissen
- Wer erstellt den Energieausweis
- Was kostet ein Energieausweis und was sollte ich unbedingt beachten
Die Energieeinsparverordnung
Am 1. Mai 2014 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Einige wichtige Neuerungen sollten Immobilienverkäufer und -käufer wissen.
Eigentümer, Immobilienmakler und Hausverwalter sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie unaufgefordert einen entsprechenden Energieausweis vorzulegen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen ein Energieausweis nicht vorgelegt werden muss. Darunter fallen zum Beispiel Baudenkmäler und kleine Gebäude bis 50 qm Nutzfläche. Für ausschließlich eigengenutzte Immobilien benötigen Sie keinen Energieausweis.
Achtung! Der Energieausweis ist dem Interessenten zwingend vor einer Besichtigung vorzulegen, um dem Interessenten die Möglichkeit zu geben, die Energieeffizienz eines Gebäudes bei der Miet- oder Kaufentscheidung zu berücksichtigen. Legen Sie keinen gültigen Energieausweis vor, droht Ihnen eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 10.000 €.
In Immobilienanzeigen ist Folgendes anzugeben:
- Art des Energieausweises (Bedarfs– oder Verbrauchsausweis)
- Wert des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs des Gebäudes
- Art der Heizung (Energieträger)
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse, wenn ein Ausweis mit Effizienzklasse vorliegt
Die beiden Arten des Energieausweises.
Den Energieausweis gibt es in zwei Arten: den Energieverbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis. Grundsätzlich bleibt die Auswahlmöglichkeit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis im Wesentlichen bestehen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auch in unserem Video: Neue Regeln für Energieausweise seit 1. Mai 2021 auf unserem YouTube-Kanal: M & S Immobilien GmbH.
Vielen Eigentümern ist jedoch unklar, welchen der beiden Arten des Energieausweises sie beauftragen sollen oder müssen. Wir erklären Ihnen die maßgeblichen Unterschiede.
Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis, auch verbrauchsorientierter Energieausweis genannt, legt reale Verbrauchsdaten von Nutzern aus den vergangenen drei Jahren zugrunde. So zeigt er den tatsächlichen energetischen Aufwand der Immobilie. Er kann auf Grundlage des ermittelten Energieverbrauchs durch Belege wie die Heizkostenabrechnung ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis zeigt also, wie stark die Vornutzer die Heizung aufgedreht haben und basiert somit auf dem individuellen Heizverhalten der Bewohner einer Immobilie.
Deshalb ist das Verbrauchsprofil nicht immer aussagekräftig, denn gerade bei Einfamilienhäusern ist der Verbrauch sehr stark von der individuellen Heizmenge abhängig.
Bei Mehrfamilienhäusern ist das anders. Der Durchschnitt der Wohnungsverbrauchswerte unterschiedlicher Bewohner hat genügend Aussagekraft. Deshalb werden bei Mehrfamilienhäusern üblicherweise Verbrauchsausweise eingesetzt.
Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis, auch bedarfsorientierter Energieausweis genannt, wird auf Basis einer umfangreichen Analyse ausgestellt. Ein Bedarfsausweis zeigt den bauphysikalisch berechneten Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.
Für diese Analyse werden die Anlagentechnik, der Zustand der Gebäudehülle und der Dämmung beurteilt. Mit diesen Erkenntnissen wird der theoretische Energiekennwert ermittelt.
Für Ein- oder Zweifamilienhäusern ist der Bedarfsausweis teilweise Pflicht, in jedem Fall aber besser geeignet, um den energetischen Zustand des Gebäudes transparent zu machen. Die Kosten für einen Bedarfsausweis sind für einen Hauseigentümer höher als für Verbrauchsausweis, da eine Analyse des Gebäudes vor Ort durch einen Fachmann nötig ist. In der Regel fällt ein mittlerer dreistelliger Rechnungsbetrag an.
Allerdings können sich die höheren Kosten für einen Bedarfsausweis durchaus rechnen. Ist der Energieverbrauch auf dem Ausweis im grünen Bereich, können die Eigentümer damit natürlich für ihre kosteneffizientes Immobilie werben und mehr potenzielle Käufer zu interessieren, denn Immobilien mit einem Label im grünen Bereich verursachen derzeit in etwa 15 bis 20 Euro weniger Energiekosten pro Quadratmeter und Jahr, als weniger energieeffiziente Gebäude.
Dies summiert sich zum Beispiel bei einer Wohnung mit 90 Quadratmetern Wohnfläche auf jährlich rund 1.500 Euro und macht solche Immobilien für Kauf- oder Miet- oder Pachtinteressenten deutlich attraktiver als solche, mit hohen Betriebskosten.
Neue Regelungen – Das müssen Sie wissen!
Seit Mai 2021 gelten für den Energieausweis neue Regelungen. Diese wirken sich auf die energetischen Anforderungen von Neu- und Bestandsimmobilien aus.
Nicht nur Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung müssen Interessenten für Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einer Immobilie den Energieausweis vorlegen, sondern auch ein mit dem Verkauf beauftragter Immobilienmakler.
Dabei gilt, eine verschärfte Sorgfaltspflicht in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Angaben. Die Eigentümer eines Wohnraumes sind für die Richtigkeit der Daten verantwortlich und haften für die Richtigkeit der Angaben. Dabei gilt, bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einer Immobilie sind bereits in einem Immobilieninserat Daten des Energieausweises zu veröffentlichen bzw. einem Interessenten bereits vor Bekundung einer reellen Kaufabsicht zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich bleibt die Auswahlmöglichkeit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis im Wesentlichen bestehen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Video: neue Regeln für Energieausweise seit 1. Mai 2021 auf unserem YouTube-Kanal: M & S Immobilien GmbH.
Wichtiger Bestandteil des Energieausweises ist die Angabe von CO2-Emissionen verpflichtend. Wichtig ist auch die Kennzahl, welche den Energiebedarf des beurteilten Gebäudes oder Wohnraumes wiedergibt. Durch das einheitliche Berechnungsverfahren beim Energiebedarfsausweis wird erkennbar, wie ein Wohnraum in energetischer Hinsicht im Vergleich mit anderen Gebäuden abschneidet.
Auch für den Energieverbrauchsausweis gibt es neue Anforderungen. Genau wie beim Energiebedarfsausweis müssen jetzt genauere Angaben zum energetischen Status der Immobilie gemacht werden, um die Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen zu verbessern. Dies betreffen den Sanierungsstand und inspektionspflichtige Klimaanlagen aufzuführen etc.
Wer erstellt den Energieausweis?
Ein Energieausweis wird von einem zugelassenen Aussteller erstellt. Die Webseite der Deutschen Energieagentur (denA) gibt Auskunft über die entsprechenden Fachleute einer Region. Hierzu gehören: Energieberater, Handwerksmeister, Kaminfeger, Architekten oder Techniker mit entsprechender Qualifikation.
Was kostet ein Energieausweis und was sollte ich unbedingt beachten?
Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises sind nicht festgelegt
und werden zwischen dem Aussteller und dem Eigentümer entsprechend dem Aufwand vereinbart. Vereinbaren Sie den Betrag für die Ausstellung unbedingt schriftlich im Vorfeld. Im Schnitt kostet ein Energieverbrauchsausweis für ein Ein- oder Zweifamilienhaus ca. 50 bis 100 Euro und ein Bedarfsausweis ca. 300 und 500 Euro.
Wurde für ein 1977 oder später erbautes Wohngebäude, mit bis zu vier Einheiten, bereits beim Bauantrag ein Wärmeschutznachweis erstellt und geprüft, kann dieser von einem Sachverständigen in einen Bedarfsausweis „umgeschrieben“ werden. Das spart Kosten.
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
Der Energieausweis – ein scheinbar einfaches Thema, ist doch recht umfangreich und ein Geschäft für Makler mit langjähriger Erfahrung. Mit unserer langjährigen Berufserfahrung wickeln wir Ihren Immobilienverkauf professionell und reibungslos ab.
Sie können Sie uns telefonisch oder über das untenstehende Formular gerne kontaktieren. Wir beraten Sie gerne ausführlich.