Im Haupthaus (EG) ist eine Fußbodenheizung vorhanden.
Eine 6.000 Liter-Zisterne bietet Wasser für Garten, WC und wenn gewünscht auch für die Waschmaschine. An die Zisterne des Haupthauses kann Haus 2 angeschlossen werden.
Eine Wärmepumpe (Junkers) zur Warmwasserbereitung ist vorhanden..
Gasbrenntwert-Therme (kleiner als 50 kh)
Im Haupthaus steht ein Schwedenofen. Der Anschluss ist auch in der vermieteten Hälte möglich.
Jedes Haus verfügt über eine Garage. Zusätzlich ist außerhalb des Hauses noch eine Doppelgarage.
Im vermieteten Teil des Doppelhauses wurde für einen Wohnraum (ca. 28 qm) eine Nutzungsänderung vorgenommen.
Der Energieausweis wurde beantragt und befindet sich in der Bearbeitung.
Das Baulastenverzeichnis von 1969 und 1972, der Gemeinde Abtsgmünd, vom Flurstück 5 und 5/1 beinhaltet zwei Eintragungen, welche die Immobilie und das Grundstück jedoch keiner Weise beeinträchtigen.
Das Doppelhaus (lt. Bauplan als Zweifamilienhaus bezeichnet) bietet sehr viel Platz. Wie bei einem Doppelhaus üblich, sind die beiden Haushälften getrennt. Es gibt jedoch im Keller einen direkten Zugang durch den man von einer Haushälfte zur anderen gelangen kann. Das Haupthaus hat eine Wfl. von ca. 175,53 qm und die z.Zt. vermietete Haushälfte ca. 136,21 qm.
Der Teilort Pommertsweiler, im wunderschönen Ostalbkreis gehört zur Gemeinde Abtsgmünd im wunderschönen Ostalbkreis. Pommertsweiler ist ein staatlich anerkannter Erholungsort mit dynamischem Wachstum. Pommertsweiler etwas auf halbem Wege zwischen Ellwangen, Schwäbisch Hall und Aalen. Optimale und schnelle Verbindung da mittig im Ort, zentral gelegen und mit guter Erreichbarkeit. Aufgrund seiner naturnahen Lage innerhalb der Naturpark-Kommune bietet der Wohnort beste Voraussetzungen, für Beruf, Schulen und Freizeit.
Haftungsvorbehalt
Die Prospektangaben beruhen auf dem derzeitigen Kenntnisstand. Sie sind sorgfältig zusammengestellt, gleichwohl können Auslassungen sowie Fehler nicht ausgeschlossen werden.
Dem Erwerber berechnen wir im Erfolgsfall ein Nachweis- bzw. Vermittlungshonorar in Höhe von 3 % zzgl. MwSt. (insgesamt 3,57 %) aus dem Kaufpreis, fällig nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Auftraggeber für unser Honorar in voller Höhe. Das Honorar wird auch berechnet, wenn der Auftraggeber nicht alleine, sondern zusammen mit Dritten