Leibrente

Unter Leibrente versteht man eine wiederkehrende Zahlung auch Immobilienrente genannt. Diese wird bis zu einem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt oder bis zum Tod des Zahlungsempfängers bzw. dessen Lebenspartner gezahlt. 

Eine Leibrente ist also eine spezielle Art des Immobilienverkaufs bei dem eine Immobilie in eine lebenslange Zusatzrente umgewandelt wird.             

Die Rente kann, je nach Vereinbarung monatlich, quartalsweise oder jährlich gezahlt werden oder in Kombination mit einer einmaligen Abschlagszahlung.

Interessant ist der Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis für Immobilienbesitzer:innen ab 70 Lebensjahr. 

Die Empfänger:innen einer Leibrente bekommen ein notariell grundbuchgesichertes, lebenslanges Wohnrecht eingetragen und können in ihrer vertrauten Umgebung weiterhin wohnen bleiben. Anfallende Kosten (Hausgeld) wie Instandhaltung, Steuern, Gebühren und Versicherungen etc. trägt der:die Käufer:innen. 

Die Rentenhöhe hängt vom Verkehrswert der Immobilie, der voraussichtlichen Lebensdauer der Verkäufer und der sich daraus ergebende Wert des Wohnrechts ab. Vereinfacht: Wert der Immobilie – Wert des lebenslangen Wohnrechts = zu verrentender Betrag.

Informationen über die Wissensbank

Über die Wissensbank geben wir Ihnen die Möglichkeit, wie in einem Lexikon für Sie wichtige Informationen rund um die Immobilie nachzuschlagen. Diese „Datenbank“ wird laufend aktualisiert und ergänzt.