Am 24. Juni 2023 trat die Novelle der Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese setzt wichtige europäische Vorgaben für den Trinkwasserschutz in nationales Recht um und verpflichtet Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen.
Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Mit der Verankerung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes setzt die novellierte TrinkwV eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Wasserversorger sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können.
Die in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Änderungen betreffen vor allem das Risikomanagement, die Qualitätsparameter und die Grenzwerte für Blei und Legionellen. Erstmalig wird in einer Trinkwasserverordnung eine verpflichtende, umfassende Regelung zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung der Wasserversorgung beginnend vom Rohwasser bis zur Entnahme bei den Verbrauchern vor.
Informationspflichten für Wasserversorgungsunternehmen
Ebenfalls neu sind die Informationspflichten für Wasserversorgungsunternehmen. Diese müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität, die Preisgestaltung und den individuellen Verbrauch im Zusammenhang mit ihrem örtlichen Trinkwasser informieren.
Europaweites hohes Verbraucherschutzniveau
Erstmalig werden hohe Verbraucherschutzvorgaben, für alle Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser, in Zukunft ein europaweites hohes Trinkwasserniveau dafür sorgen, dass sichere Materialien in zum Beispiel Rohren oder Armaturen, verwendet werden müssen.
Weitere neue Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie werden in Deutschland bereits seit Jahren umgesetzt. Dies betrifft unter anderem Grenzwerte für Legionellen, Uran sowie Desinfektionsmittelrückstände wie Chlorit und Chlorat. Daneben werden in der EU-Trinkwasserrichtlinie weitgehende neue Regelungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen sowie zum Zugang zu sauberem Trinkwasser innerhalb der EU verbindlich getroffen, die nicht in der Trinkwasserverordnung sondern im Umweltrecht umgesetzt werden. Dazu gehört eine bereits Anfang 2023 vollzogene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, durch die die Kommunen verpflichtet werden, im öffentlichen Raum Trinkwasserbrunnen als Teil der Daseinsvorsorge
Entfernung von Bleileitungen
Die Wasserschutzverordnung 2023 soll besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen, insbesondere Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder schützen. Während bisher Bleileitungen akzeptiert waren, wenn die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten wurden, legt die neue Trinkwasserverordnung legt eine Frist fest, in der vorhandene Bleileitungen stillgelegt oder ausgetauscht werden müssen. Zwar sind in Deutschland sind Wasserleitungen aus Blei kaum noch ein Problem. Trotzdem wird der geltende, relativ niedrige Grenzwert von maximal 10 µg/L t in der Regel nicht eingehalten.
Deshalb sollen die letzten noch vorhandenen Reste von vor mehr als 50 Jahren eingebauten Bleileitungenaus der Hausanschlussleitung oder der Trinkwasserinstallation eines Hauses bis 2026 entfernt werden, da das Schwermetall Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend ist.
Auch wird der Grenzwert für Blei in den für die Trinkwasserversorgung verwendeten Materialeien und Werkstoffen, weiter gesenkt.
Durch ausschließlich von Inhabern eigengenutzten Trinkwasserinstallationen sind besondere Regelungen vorgesehen. Diese ermöglichen eine Weiternutzung unter der Voraussetzung, dass keine Risikogruppen betroffen sind.
Legionellenbelastung
Ab 2026 werden Daten zur Legionellenbelastung in Trinkwasserinstallationen im Umweltbundesamt gesammelt und ausgewertet. Damit wird die Datenbasis für zukünftige Maßnahmen zur Vermeidung von durch Legionellen ausgelösten Krankheiten nochmals erweitert.
Da die EU-Trinkwasserrichtlinie einen anderen Grenzwert für Legionellen, als das deutsche Trinkwasserrecht vorsieht wird es zu Änderungen im deutschen Trinkwasserrecht für den Bereich Trinkwasser-Installation kommen.
Schwermetalle und sonstige chemische Stoff
Deshalb regelt die neue Trinkwasserverordnung die grundsätzliche Stilllegung bzw. den Austausch alter Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen.
Darüber hinaus senkt die TrinkwV die bestehenden Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom, Arsen und Blei zeitlich versetzt ab.
Mit der neuen TrinkwV wird die chemische Überwachung des Trinkwassers erweitert. Einbezogen wird es sich um eine Gruppe von mehreren tausend äußerst stabilen chemischen Verbindungen, die unter anderem für die Herstellung von Kosmetika, Kochgeschirr oder Textilien verwendet werden. Stoffe aus der PFAS-Gruppe bauen sich nur schwer ab, reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können zu gesundheitlichen Schäden führen.
Zu den neu eingeführten Parametern zählen zum Beispiel per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Zukünftig müssen die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser auf PFAS untersuchen und gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern. PFAS werden nicht vollständig abgebaut und reichern sich im Laufe der Zeit im menschlichen und tierischen Gewebe und in der Umwelt an.
Der neue Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 0,1 µg/L als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe (PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA) schreibt die TrinkwV ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 µg/L für die Summe aus diesen Verbindungen fest.
Die Novelle der Trinkwasserverordnung ist ein wichtiger Schritt für den Schutz unseres Trinkwassers und unserer Gesundheit. Wir sollten uns alle bewusst sein, wie wichtig es ist, auf die Qualität unseres Trinkwassers zu achten und unseren Beitrag zum Schutz der Umwelt zu leisten.
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