Hohe Kaufpreise und teure Finanzierungen scheinen Familien den Weg in die eigenen vier Wände zu erschweren. Genau hier setzt das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“, besser bekannt als „Jung kauft Alt“, an. Doch wer kommt hierfür in Frage und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
„Jung kauft Alt“ ist ein Förderprogramm, das sich an Familien richtet, die sich für den Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Eigentumswohnung interessieren, anstatt neu zu bauen. Der finanzielle Zuschuss umfasst den Kaufpreis und die Kosten des Grundstücks, während die Kosten für spätere Renovierungen separat abgedeckt werden.
„Das Programm hat zwei Hauptziele: Es unterstützt Familien beim Erwerb von Wohneigentum und belebt sanierungsbedürftige Immobilien“, erklärt Manfred Schneider von M & S Immobilien GmbH in Aalen. „In etablierten Wohngebieten und kleineren Städten, wie in Ostwürttemberg, können Bestandsimmobilien oft preiswerter sein als Neubauten und bieten gleichzeitig viel Potenzial für individuelle Anpassungen.“
Kriterien für den Förderkredit
Es gibt klare Anforderungen: Mindestens ein minderjähriges Kind muss im Haushalt leben, die Immobilie muss selbst bewohnt werden, und sie darf die einzige Wohnimmobilie der Familie in Deutschland sein. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro für ein Kind und erhöht sich um 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
„Der energetische Zustand der Immobilie ist ebenfalls entscheidend“, so Schneider weiter. „Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Immobilie laut Energieausweis in die Effizienzklasse F, G oder H fallen.“ Der Antrag auf Förderung wird über einen Finanzierungspartner gestellt und nicht direkt bei der KfW. Nach der Genehmigung hat man viereinhalb Jahre Zeit, um die Immobilie auf Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE zu sanieren.
Die Förderung in ein Finanzierungsmodell integrieren
Die Höhe des Darlehens hängt von der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. Es können bis zu 100.000 Euro für ein Kind, bis zu 125.000 Euro für zwei Kinder und bis zu 150.000 Euro für drei oder mehr Kinder beantragt werden. „Da Kaufnebenkosten und Sanierungskosten nicht durch dieses Programm abgedeckt werden, ist eine frühzeitige und gründliche Finanzplanung unerlässlich“, betont Schneider.
In der Praxis wird „Jung kauft Alt“ oft mit anderen Förderprogrammen kombiniert, wie dem KfW-Wohneigentumsprogramm oder Förderungen für energetische Sanierungen. „Auf diese Weise kann der Förderkredit effektiv in ein solides Finanzierungskonzept integriert werden“, fügt Schneider hinzu.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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