Hohe Kaufpreise und teure Finanzierungen scheinen Familien den Weg in die eigenen vier Wände zu erschweren. Genau hier setzt das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“, besser bekannt als „Jung kauft Alt“, an. Doch wer kommt hierfür in Frage und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
„Jung kauft Alt“ ist ein Förderprogramm, das Familien anspricht, die sich für den Erwerb eines bestehenden Hauses oder einer Eigentumswohnung entscheiden, anstatt neu zu bauen. Unterstützt wird der Kaufpreis inklusive der Grundstückskosten, während die spätere Renovierung separat finanziert werden muss.
Das Programm verfolgt zwei Hauptziele: Es erleichtert Familien den Zugang zu Wohneigentum und revitalisiert sanierungsbedürftige Immobilien. Besonders in etablierten Wohngegenden und kleineren Städten wie Aalen und der Region Ostwürttemberg kann dies vorteilhaft sein, da Bestandsimmobilien oft preiswerter sind als Neubauten und gleichzeitig viel Potenzial zur Weiterentwicklung bieten. Auch weltweit wird dieser Ansatz verfolgt, um den Immobilienmarkt nachhaltiger zu gestalten.
Welche Familien können den Förderkredit nutzen?
Es gelten einige wesentliche Voraussetzungen. Mindestens ein minderjähriges Kind muss im Haushalt leben, die Immobilie muss selbst genutzt werden und darf die einzige Wohnimmobilie der Familie in Deutschland sein. Zudem liegt die Einkommensgrenze bei 90.000 Euro für eine Familie mit einem Kind, und sie steigt mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro an.
Der energetische Zustand des Gebäudes ist ebenfalls wichtig: Bei Antragstellung muss die Immobilie laut Energieausweis in die Effizienzklasse F, G oder H fallen. Der Förderantrag wird nicht direkt bei der KfW eingereicht, sondern vor dem Kauf über einen Finanzierungspartner. Nach Bewilligung des Antrags gibt es viereinhalb Jahre Zeit, die Immobilie mindestens auf das Niveau eines Effizienzhauses 85 EE oder eines Effizienzhauses Denkmal EE zu sanieren.
Wie die Förderung in die Finanzierungsstrategie passt
Die Höhe des Darlehens hängt von der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. Es können bis zu 100.000 Euro für ein Kind, bis zu 125.000 Euro für zwei Kinder und bis zu 150.000 Euro ab drei Kindern beantragt werden. Da Kaufnebenkosten und Renovierungskosten nicht über dieses Programm abgedeckt sind, ist es wichtig, die Gesamtfinanzierung frühzeitig sorgfältig zu planen.
„Jung kauft Alt“ wird oft mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten kombiniert, wie dem KfW-Wohneigentumsprogramm oder Förderungen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude zur energetischen Sanierung. „Diese Kombinationen ermöglichen es, den Förderkredit in ein tragfähiges Finanzierungskonzept zu integrieren“, erklärt Manfred Schneider von M & S Immobilien GmbH in Aalen.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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