Baulast

Baulast, Bauplan, Architekt.

Unter dem Begriff der Baulast werden die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen der Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit eines Grundstücks zusammengefasst. Diese Beschränkungen stehen im Baulastenverzeichnis, das die Bauämter führen. Wer ein Grundstück erwerben will, sollte vor dem Kauf und vor der Wahl eines bestimmten Haustyps Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen, denn durch die Baulast können Eigentumsrechte und/oder Nutzungsrechte eingeschränkt sein. Die Baulast hat eine dingliche Wirkung – das heißt: Sie gilt nicht nur für den aktuellen Eigentümer, sondern ist mit dem Grundstück selbst verbunden. An etwa 10 bis 20 Prozent aller erteilten Baugenehmigungen ist heutzutage eine Baulast gekoppelt.

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