Bieterverfahren

Das Bieterverfahren ist eine Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf. Anders als beim herkömmlichen Verkauf, bei dem der angestrebte Verkaufspreis vom dem/der Immobilienbesitzer:in vorgegeben wird, geben die Interessenten und Interessentinnen innerhalb einer festgelegten Gebotsfrist ihre Kaufgebote ab. Üblicherweise wird beim Bieterverfahren kein Mindestpreis festgelegt, möglich ist dies jedoch, da auch bei diesem Verfahren eine Verkehrswertermittlung im Sinne des § 194 BauGB durchgeführt wird. Nach Ablauf der Bieterzeit hat der Verkäufer die Möglichkeit das Höchstgebot anzunehmen, abzulehnen oder auf dessen Grundlage weiter zu verhandeln. 

Das Bieterverfahren wird häufig bei Objekten eingesetzt, die bereits seit längerer Zeit nicht verkauft werden konnten. Mittlerweile wird das Bieterverfahren aber auch für den gegenteiligen Effekt eingesetzt, um bei gefragten Immobilien höhere Preise zu erzielen. Bei einer Einigung zwischen Verkäufer:innen und Kaufinteressent:innen kommt es zu einer notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages.

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