Teilungserklärung

Geteiltes Haus. Die Teilungserklärung.

In einer Teilungserklärung sind die voneinander getrennten Wohnungen innerhalb eines Hauses aufgelistet. Die Teilungserklärung  besagt, dass diese Wohnungen voneinander geteilt sind. Eine Teilungserklärung wird vom Eigentümer des Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt erklärt. Durch das Anlegen eigener Grundbücher wird die Teilungserklärung wirksam. Nun ist es möglich, diese Miteigentumsanteile getrennt zu verkaufen oder zu belasten. In der Teilungserklärung wird erklärt, welche Teile des Gebäudes und/oder des Grundstücks zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehören.

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